FAQ 
Antworten auf Ihre Fragen

  • Der Kauf eines Fahrzeugs ab Werk ist nicht möglich. Für Fahrzeugbestellungen wenden Sie sich bitte an einen ERIBA-Handelspartner. Einen Händler in Ihrer Nähe Sie hier:

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  • Unser Werk selbst verfügt über keinen Showroom. Einen Überblick über unsere Modelle erhalten Sie in der Ausstellung unserer ERIBA-Handelspartner. Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie hier:

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  • Bitte wenden Sie sich direkt an einen ERIBA-Handelspartner und fragen Sie nach Ihrem Wunschfahrzeug. Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie hier:

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  • Für Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren ERIBA-Handelspartner vor Ort. Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie hier:

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  • Für den Fall, dass Sie unterwegs Hilfe benötigen, haben wir die wichtigsten Telefonnummern für Sie zusammengestellt. Auf unserer Website haben wir Ihnen die Liste zum Download bereit gestellt.

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  • Grundsätzlich ist Ihr Handelspartner Ihr erster Ansprechpartner. Sollte man Ihnen dort nicht helfen können, wenden Sie sich bitte an unseren technischen Kundendienst.

    Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer: +49 7524 999 360.

  • Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an einen ERIBA-Handelspartner. Vielleicht hat er Ihr Wunschfahrzeug ja sogar vordisponiert. Einen Händler in Ihrer Nähe finden Sie hier:

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  • Bitte wenden Sie sich mit diesem Wunsch an Ihren Handelspartner. Er wird sich dann für Sie mit uns in Verbindung setzen, oder hat bereits eine eigene Lösung.

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  • Bitte verstehen Sie, dass wir technische Zeichnungen nicht an Kunden weitergeben können. Bitte wenden Sie sich mit diesem Wunsch an Ihren Handelspartner. Gemeinsam mit ihm lässt sich bestimmt eine Lösung für Ihr Anliegen finden.

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  • Ihr Handelspartner hilft Ihnen in diesem Fall gerne weiter. Wir informieren unsere Partner rechtzeitig über geplante und beschlossene Änderungen.

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  • Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden.

  • Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden.

    Mit einem Führerschein der Klasse B96 dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen bis 4.250 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. Zur Erlangung der Fahrerlaubnis B96 ist zwar keine Prüfung erforderlich aber es ist ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt.

    Mit dem BE-Führerschein, welcher das erfolgreiche Ablegen einer praktischen Fahrprüfung voraussetzt, darf man Pkw-Caravan-Kombinationen bis 7.000 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren. Zugfahrzeug und Wohnwagen dürfen hierbei jeweils nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

    Weitere Informationen zu den jeweiligen Führerscheinklassen und deren Erlangung erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule vor Ort.

  • Auskunft hierüber erhalten Sie in dem folgenden PDF: Verkehrsbestimmungen und Tempolimits für Gespanne in Europa (ADAC)